Vogelgrippe (H5N8) - wer ist gefährdet?
- An dem aktuellen, in Deutschland und Europa grassierenden Vogelgrippe-Virus H5N8 hat sich noch kein Mensch angesteckt.
- Es sind noch keine Übertragungen auf Hunde oder Katzen bekannt.
- Das H5N8-Virus stellt eine ernste Bedrohung für Vögel und Hausgeflügel dar.
- Bei dem seit 2003 bekannten Subtyp H5N1 sind jedoch etwa 850 Erkrankungsfälle beim Menschen bekannt.
Darauf sollten Hundebesitzer achten
Auch wenn noch kein Fall einer Übertragung auf Hunde bekannt ist, könnten unsere Vierbeiner das Virus jedoch weiterverbreiten. Daher sollten folgende Punkte beachtet werden:- Nicht mit rohem Geflügel füttern.
- In der Nähe von Flüssen und Seen sollte der Hund immer an der Leine gehalten werden.
- Den Hund von toten Vögeln fernhalten.
- Auf jeglichen Kontakt mit Wildtierkot achtgeben und wenn möglich verhindern.
- Nach dem Spaziergang zur Sicherheit die Pfoten des Hundes reinigen.
- Ausgerufene Sperrgebiete sollten vermieden werden.
- Auf folgende Grippesymptome beim Hund achten (auch wenn die Ansteckungsgefahr sehr gering ist):
- Appetitlosigkeit
- Müdigkeit
- Bindehautentzündung
- Fieber
- Muskel-/Gliederschmerzen
- Durchfall
Sperrzonen und Freilaufverbot
Eine Sperrzone wird in einem 3 km weiten Gebiet um den Fundort eines an der Vogelgrippe erkrankten bzw. verstorbenen Tieres ausgerufen. Eine 10 km weite Zone um den Ort gilt als Beobachtungszone. Innerhalb der Sperrzone gilt Freilaufverbot für Hunde und Katzen. Diese Gebiete sollten nach Möglichkeit komplett gemieden werden.Bei Missachtung des Freilaufverbots droht dem Hundehalter eine Strafe. Folgende Punkte sollten beachtet werden:
- Wenn ein Freilaufverbot herrscht, muss der Vierbeiner an der Leine geführt werden.
- Dies gilt sowohl für Land- als auch Ortschaften.
- Wenn z. B. der eigene Garten im Sperrgebiet liegt, sollte der Hund dort genau beobachtet werden.
- Auf die Leinenlänge achten, damit immer kontrolliert werden kann, was der Hund aufnimmt.